Die nötige Dokumente zum Visumantrag

Studentenvisum

Für einen Studienaufenthalt ab drei Monaten ist ein Studentenvisum erforderlich. Kurse, die weniger als drei Monate dauern (z. B. Englischkurse) benötigen nur ein Touristenvisum. Nachdem die Hochschule die Bewerbungsunterlagen geprüft hat, verschickt sie einen Offer Letter (Studienplatzangebot) oder einen Letter of Conditional Offer (falls noch ein Nachweis erbracht werden muss).

Durch die Überweisung der Studiengebühren schließlich nimmt der Studierende den Studienplatz an. Nachdem die Studiengebühren überwiesen wurden, erhält der Studierende die Einschreibebestätigung (Confirmation of Enrolment) von der Universität. Erst danach kann das Studentenvisum beantragt werden.

Für alle Studenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das Assessment Level 1.
Dieses Visum kann ausschließlich online beantragt werden. Dazu benötigen Sie:

  • Reisepass-Nr.
  • Nummer der Confirmation of Enrolment, die Sie bei einer erfolgreichen Bewerbung von der australischen Universität erhalten
  • Kreditkarte (Visagebühr von 540,- A$)

Es ist möglich, dass die Botschaft eine medizinische Untersuchung verlangt. Diese kann jedoch nur von einemVertragsarzt der australischen Botschaft vorgenommen werden. Ob dies nötig ist, erfährt der Studierende bei der Visumsbeantragung. Das Ergebnis dieser ärztlichen Untersuchung kann dann nachgereicht werden. Normalerweise wird eine solche Untersuchung jedoch nur verlangt, wenn der Studierende zuvor mehr als drei Monate in einem „High-Risk-Country” verbracht hat.

Die Bearbeitung des Studentenvisums dauert in der Regel nicht länger als 48 Stunden. Der Studierende erhält das Visum per E-Mail, das dann zu Hause ausgedruckt werden kann.

Das Studentenvisum wird in der Regel für den folgenden Zeitraum ausgestellt. Dauert Ihr Studienprogramm höchstens 10 Monate (z. B. beim Auslandssemester) ist Ihr Visum bis einen Monat nach Ende des Studiums gültig. Dauert Ihr Studium länger als 10 Monate ist Ihr Visum zwei Monate nach Ende des Studiums gültig (endet das Studium im November oder Dezember erhalten Sie ein Visum bis zum 15. März des folgenden Jahres).

Die Ausstellung des Studentenvisums beinhaltet auch gleichzeitig eine begrenzte Arbeitserlaubnis. Studierende können während des Studiums 20 Std. pro Woche und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten.

Achtung! Die Visumkosten ab 1. Juli 2013 im Falle von Familenanträgen sind die Folgenden:

  • Visumkosten: 535 AUD (Beantrager)
  • 405 AUD (Ehepartner)
  • 135 AUD ( Kind unter 18 Jahre)

Die Visumskosten sind mit Kreditkarte (oder Bar an der Botschaft) zu bezahlen. Die Verwaltungskosten sind von der australischen Regierung bestimmt, sie können in keinem Fall zurückerstattet werden (auch nicht bei Ablehnung des Visas).

Die aktuellen Informationen über die Studentenvisas können Sie hier lesen: http://www.immi.gov.au/

Begleitpersonen/Familienmitglieder

  • Begleitpersonen können nur die Lebenspartner der Visumsbeantrager bzw. die (nicht verheiratete) Kinder unter 18 Jahren sein.
  • Die Begleitpersonen dürfen auch 3 Monate Studium führen. Falls das Studim mehr als 3 Monate dauert, brauchen sie auch ein eigenes Studentenvisum.